Förderung durch die Deutsch-Französische Hochschule (DFH)

Die DFH fördert die Doktorand*innen während ihres Aufenthaltes im Partnerland mit einer Mobilitätsbeihilfe von monatlich 600 Euro. Diese muss zuvor durch die administrativen Verantwortlichen der jeweiligen Heimatinstitution bei der DFH beantragt werden, nach rechtzeitiger Information durch die Doktorand*innen etwa drei Monate vor Beginn des beabsichtigten Aufenthalts. Die Mobilitätsbeihilfe kann für höchstens 18 Monate gewährt werden.

Eine Förderung durch Promotionsstipendien ist seitens der DFH in der Regel nicht, in dringenden Situationen nur über wenige Monate (eines Partnerlandaufenthaltes) hinweg möglich. Die DoktorandInnen müssen daher die Finanzierung ihrer Promotionsphase (z.B. durch Stipendien von Stiftungen) selbständig in Angriff nehmen. Sie werden dabei durch die Verantwortlichen des PhD-Track-Programms unterstützt.