Masterarbeit und Abschlussprüfung

Die Masterarbeit (mémoire de M2) bildet die zentrale Prüfungsleistung der Studierenden. Sie wird im zweiten Studienjahr geschrieben, an der Heimatinstitution eingereicht und durch je eine/einen habilitierte/n Betreuer*in am Historischen Seminar Heidelberg und an der EHESS (Maître de conférences, PRAG oder Directrice/Directeur d’études) begutachtet. Vorarbeiten sind bereits im ersten Studienjahr zu leisten (Forschungsessay bzw. mémoire de M1).

Themenwahl und Forschungsessay bzw. mémoire de M1

Die Themen der Masterarbeiten können sich zeitlich, räumlich und thematisch auf alle Teilbereiche der Geschichte erstrecken (sofern sich an beiden Institutionen ein*e Betreuer*in findet). Die konkreten Modalitäten unterscheiden sich aufgrund der Prüfungsordnungen der beiden Institutionen. An der EHESS bildet die Abfassung einer M1-Arbeit von etwa 60 Seiten mit Vorstellung des Themas, des Forschungsstandes, der relevanten Bibliographie und einem Überblick über die Archivsituation ein verpflichtendes Element des ersten Studienjahrs. Studierende mit Heimatinstitution EHESS, die sich im ersten Jahr in Heidelberg aufhalten, sollten daher ihren Forschungsessay im Rahmen des Forschungsmoduls im 2. Semester auch mit Blick auf ihre*n Betreuer*in an der EHESS verfassen.

Masterarbeit bzw. M2-Arbeit

Umfang, Sprache und Zusammenfassung

Die M2-Arbeit umfasst ca. 100 Seiten und wird in der Regel in der Sprache der Heimatinstitution abgefasst: In Heidelberg kann die Arbeit bei Einverständnis aller Beteiligten auch auf Französisch verfasst werden, an der EHESS muss sie auf Französisch verfasst werden. Die Arbeit enthält obligatorisch eine Zusammenfassung der Ergebnisse in der jeweils anderen Sprache, die de facto die Basis für eines der Gutachten bilden kann und daher sehr sorgfältig und im der sprachlichen Betreuungssituation angemessenen Umfang (Orientierung: ca. 10 Seiten) verfasst werden sollte. Für die zeitliche Planung der Abfassung der Masterarbeit sind die jeweiligen Fristen der Heimatinstitution allein maßgeblich, auch wenn sich die Studierenden im M2 im Partnerland aufhalten sollten.

Weiteres M2-Verfahren für Studierende mit der Universität Heidelberg als Heimatinstitution

In Heidelberg umfasst der Bearbeitungszeitraum fünf Monate, beginnend in der Regel im Januar (spätestens mit dem 31. Januar) des zweiten Studienjahres (mit der Option einer Verlängerung um bis zu zwei Monate auf begründeten Antrag an die/den Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses). Die reguläre Abgabefrist endet mithin spätestens am 30. Juni (Datum auf der individuellen Prüfungsanmeldung ist maßgeblich!). Für Studierende nach Heidelberger Prüfungsordnung erfolgt nach der Begutachtung der Arbeit durch die Betreuer*innen beider Institutionen, deren Noten gleichgewichtig die Gesamtnote der Arbeit ergeben, die mündliche Prüfung. Deren Termin wird vom Prüfling mit den von ihr/ihm gewählten Prüfer*innen abgesprochen. Erste*r Prüfer*in ist die/der Betreuer*in der Arbeit von Heidelberger Seite, als zweiter Prüfer kann die/der Pariser Betreuer*in, aber auch ein*e weitere*r habilitierte*r Angehörige*r des Historischen Seminars nominiert werden. Die mündliche Prüfung (eine Stunde) umfasst neben der Vorstellung der Ergebnisse der Masterarbeit in Thesenform und Beantwortung von Fragen dazu auch Prüfungsgespräche zu zwei weiteren Themen, die sich vom Thema der Masterarbeit unterscheiden müssen. Diese Themen werden zuvor zwischen Prüfling und Prüfer*innen abgesprochen.

Weiteres M2-Verfahren für Studierende mit der EHESS Paris als Heimatinstitution

An der EHESS wird die mémoire de M2 rechtzeitig vor einer der beiden Jury-Sitzungen (üblicherweise im Juni und im September) eingereicht – dazu sind die jeweiligen Fristen streng zu beachten. Zum Zeitpunkt der Einreichung müssen auch bereits alle Noten aus Kursen des zweiten Studienjahres vorliegen. Gutachten (rapports de mémoire) werden durch die/den Directrice/Directeur de mémoire, eine/n weiteren rapporteur an der EHESS und die/den betreuende*n Professor*in in Heidelberg erstellt. Anschließend erfolgt rechtzeitig vor der Jury-Sitzung die mündliche Verteidigung der Arbeit (soutenance, eine Stunde, ausschließlich dem Thema der Arbeit sowie der Reflexion der interkulturellen Erfahrung gewidmet). Die Gesamtnote wird durch die Jury auf ihrer Beratung festgelegt.

Zeugnisse und Abschlussdokumente

Nach Erbringen aller Prüfungsleistungen erhalten die Absolventen jeweils durch beide Institutionen einen Studienabschluss (Diplôme, Masterurkunde) ausgestellt. In Heidelberg gehen dabei alle Leistungen des Masterstudiums in die Endnote gewichtet ein, in Paris nur die Leistungen des M2, da ein separates M1-Zeugnis ausgestellt wird. Zudem erhalten die Studierenden ein Exzellenz-Zertifikat der Deutsch-Französischen Hochschule (DFH) für das Doppeldiplom ausgestellt; meist mit großer zeitlicher Verzögerung aufgrund der Fristen für die Erstellung der Abschlussurkunden.