Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH/UFA) fördert das Masterprogramm als integrierten Studiengang ideell und finanziell mit Mobilitätsbeihilfen. Die Studierenden erhalten nach dem Abschluss ihres Doppeldiploms ein Exzellenz-Zertifikat der DFH.
Seit dem Studienjahr 2012/13 fördert die DFH den Masterstudiengang finanziell im Rahmen des PhD-Track-Kooperationsprogramms der beiden kooperierenden Institutionen. Die Master-Studierenden erhalten im Jahr ihres Aufenthaltes im Partnerland eine Mobilitätsbeihilfe der DFH in Höhe von 300 € monatlich für 10 Monate.
Die Auszahlung der Mobilitätsbeihilfen erfolgt durch die Finanzverwaltung der jeweiligen Heimatinstitution und unterliegt den dort gültigen Regeln. In Heidelberg setzt die Zahlung die Unterzeichnung eines Zuwendungsvertrages durch die Studierenden voraus, mit dem sich die Studierenden verpflichten, die von ihnen erhaltene Mobilitätsbeihilfe im Fall eines Studienabbruchs an die Universität Heidelberg und durch diese an die DFH zurückzuzahlen.
Für die Finanzierung der Arbeit des Programms stellt die DFH außerdem Infrastrukturmittel
zur Verfügung. Aus diesen Mitteln können beispielsweise Reisen der Studierenden zu
den Ateliers (jeweils durch die Heimatinstitution) bezahlt werden, ebenso einzelne Veranstaltungen im Rahmen der Ateliers, Sprachkurse der Studierenden (empfohlen werden
Gruppensprachkurse) und im Einzelfall auch Tagungsreisen. Wenden Sie sich für Nachfragen
an die administrativ Verantwortlichen Ihrer Heimatinstitution bzw. Ihres aktuellen
Studienortes.
Jedoch ist zu beachten, dass Studierende, die prinzipiell an der Universität Heidelberg eingeschrieben sind, nicht von der Leistung der „Contribution vie étudiante et de campus“ (CVEC) ausgenommen sind. Diese beträgt für das Studienjahr 100€ (Referenz 2023/24).
Weitere Informationen zum CVEC siehe hier.